Schwellenfreiheit bundesweit gefordert
Nullschwellen mit niveaugleichen Anschlüssen sind bundesweit beim barrierefreien Bauen vorgeschrieben. Sogar im ganz normalen Wohnungsbau, wenn barrierefreie Wohnungen nach den verschiedenen Landesbauordnungen zu erstellen sind, müssen alle Türen, die zu diesen Wohnungen führen, ebenfalls barrierefrei und damit schwellenlos ausgeführt werden. Bereits 2013 hat eine Stellungnahme vom Arbeitsausschuss der DIN 18040 erklärt, dass Nullschwellen den Regelfall darstellen. Das ALUMAT-Gesamtkonzept für Haus- und Eingangstüren bietet eine rechts- und funktionssichere Lösung für alle Bauverantwortlichen und alle Kunden.